Abmahnung wegen Beleidigung auf Facebook

Die Hemmschwelle für viele Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook ist sehr gering. Schnell ist ein Beitrag verfasst und an die Facebook-Pinnwand eines anderen gepostet. Dieser wird vielfach gelesen und verbreitet sich im gesamten Bekannten- und Freundeskreis. Oft haben solche Beiträge aber ehrverletzende oder beleidigende Aussagen zum Inhalt. Sie zielen darauf ab, andere in Ihrem Ruf zu schädigen oder lügen zu verbreiten. In einem solchen Fall wird das Persönlichkeitsrecht des Opfers mit Füßen getreten. Das Opfer einer Beleidigung, Verleundung oder üblen Nachrede hat aber viele Möglichkeiten, sich zu wehren. Neben der strafrechtlichen Verfolgung durch eine Anzeige bei der Polizei kann auch zivilrechtlich vorgegangen werden. Insbesondere eine anwaltliche Abmahnung zeigt häufig … weiter lesen …