Markenrecht

Das Markenrecht ist ein Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes bzw. Rechts des Geistigen Eigentums und Abzugrenzen vom Urheberrecht, Designrecht, Patentrecht, Namensrecht und weiteren Rechtsgebieten.

Was ist eine Marke?

Eine Marke kann nach der Definition im Markengesetz vieles sein. Dort steht:

Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

§ 3 Abs. 1 MarkG

Hauptsächlich kennt man:

  • Wortmarke (der geschriebene Name)
  • Bildmarke (beispielsweise ein Logo)
  • Wort-Bild-Marke (beinhalten sowohl Text als auch eine grafische Gestaltung).

Es gibt aber auch:

  • Klangmarke (auch Hörmarke)
  • Farbmarke
  • dreidimensionale Marke (3D-Marke)
  • Bewegungsmarke
  • Kennfadenmarke
  • Positionsmarke
  • Hologrammmarke
  • Mustermarke
  • Multimediamarke
  • sonstige Marke

Markenschutz durch Eintragung einer Marke in ein Markenregister

Marken können insbesondere durch Eintragung in ein Markenregister Markenschutz genießen. Bei einem solchen Markenschutz kommt es für die zeitliche Priorität auf den Tag der Anmeldung an.

Die derzeitigen Gebühren für die Anmeldung einer Marke für Deutschland in bis zu drei Klassen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) betragen 300 Euro bzw. 290 Euro bei elektronischer Anmeldung. Der Markenschutz läuft nach 10 Jahren ab und muss verlängert werden um nicht zu verfallen.

Sie haben Fragen? Rechtsanwalt hilft Ihnen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Schem aus Wiesbaden berät und vertritt Sie als Anwalt im Markenrecht bundesweit außergerichtlich und gerichtlich, hilft Ihnen bei der Markenanmeldung und der Durchsetzung und der Abwehr von Ansprüchen aus dem Markenrecht, insbesondere:

  • Beratung zu Ihren bestehenden Kennzeichen und Marken oder zukünftigen Projekten
  • Vertretung bei einer Markenanmeldung (Deutschland, Europa, International)
  • Verlängerung, Übertragung oder Löschung einer Marke
  • Abwehr einer markenrechtlichen Abmahnung, z.B. auch durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen z.B. auf Unterlassung, Auskunft und/oder Schadensersatz
  • Vertretung im Widerspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
  • Vertretung im Markenlöschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt

Beispiele von Rechtsfragen