Zahlreiche Auskunfteien sind in Deutschland tätig. Die Schufa und die Creditreform sind vielen ein Begriff. Sie können die dort vorliegenden Daten mittels einer Datenkopie nach DSGVO kostenlos herausverlangen. Anbei finden Sie die aktuellen Links zu einigen Auskunfteien.
Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung)
Fordern Sie Ihre persönliche Selbstauskunft von der Schufa nach DSGVO hier an: https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3
Dies ist kostenlos möglich!
Hinweis: Es gibt auch kostenpflichtige Varianten, siehe unser Artikel „Kostenlose Schufa-Auskunft?„
Creditreform / Boniversum
Privatpersonen fordern Ihre persönliche Selbstauskunft bei dem mit der Creditreform (auch Crefo genannt) zusammenarbeitenden Unternehmen Boniversum an: https://www.boniversum.de/selbstauskunft/
Unternehmer fordern Ihre Selbstauskunft bei der jeweils regional zuständigen Creditreform an oder nutzen diese zentrale Möglichkeit: https://www.creditreform.de/loesungen/bonitaet-risikobewertung/bonitaet-unternehmen/dsgvo-datenkopie
CRIF Bürgel
Privatpersonen fordern Ihre Selbstauskunft über eine der direkt auf folgender Website beschriebenen Wege, z.B. auch einem Onlineformular, an: https://www.crifbuergel.de/konsumenten/selbstauskunft/ sowie die
Unternehmer finden auf vorgenannter Seite eine Mailadresse, unter der eine Selbstauskunft angefragt werden soll.
Infoscore Consumer Data
Die Informa Solutions GmbH (mit der selben Adresse wie die Infoscore Consumer Data GmbH) bietet auf Ihrer Website ein Onlineformular für die Anforderung einer Selbstauskunft für die Infoscore Consumer Data an: https://www.experian.de/selbstauskunft. Wer kein Formular über diese Firma einreichen möchte, schickt seine Anfrage direkt an die auf der Website genannte Adresse der Infoscore Consumer Data GmbH.
Hinweis: In Zusammenhang mit der Infoscore Consumer Data steht das Inkassounternehmen Paigo, welches bis zum Jahre 2020 auch unter dem Namen Infoscore firmierte.
Schuldnerverzeichnis
Bonitätsrelevante Daten liegen auch beim sogenannten Schuldnerverzeichnis. Dies ist keine privatwirtschaftliche Auskunftei, sondern ein vom Staat geführtes Verzeichnis. Hier sind alle bei dem Vollstreckungsgericht gespeicherten Daten vorhanden. Dies sind insbesondere Datensätze von Gerichtsvollziehern, Hauptzollamt oder Insolvenzgericht bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Vermögenslosigkeit oder Insolvenz. Es ist eine Anmeldung unter https://www.vollstreckungsportal.de/ nötig. Die Anmeldung ist bei einem Amtsgericht zu stellen, über welches man sich legitimieren muss. Details gibt es hier: https://www.vollstreckungsportal.de/auskunft/allg/hinweisPara19BDSG.jsf.
Hinweis: Es ist i.d.R. schneller, eine solche Auskunft kostenpflichtig über eine schon auf dem Portal angemeldete Person wie z.B. einen Anwalt einzuholen.
Negativ-Eintrag in der Selbstauskunft?
Weitere Informationen zum Thema Negativ-Eintrag bei der Schufa finden Sie hier. Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Thomas G. Schem von der Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden.