Eine der Unterbereiche des Informationstechnologierechts (kurz: IT-Recht) ist das Datenschutzrecht. Es gehört zum Bereich der informationellen Selbstbestimmung und überschneitet sich mit vielen Rechtsbereichen, insbesondere dem Persönlichkeitsrecht oder Telekommunikationsrecht. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Thomas G. Schem kann Sie zum Thema Datenschutz kompetent unterstützen. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK).
Datenschutzerklärung, Datenschutzhinweise auf Website
Seit dem Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Vielen Websitebetreibern ist seitdem bewusst geworden, dass sie sich einerseits um eine rechtskonforme Datenverebeitung kümmern müssen und andererseits dies auch in einem Datenschutzhinweis / einer Datenschutzerklärung auf der Website erläutern müssen und auf bestimmte Rechte hinweisen. Wir erstellen Rechtstexte für Websiten.
Verarbeitungsverzeichnis
So gut wie jedes Unternehmen, und damit sind in der Regel auch Kleingewerbetreibende und Freiberufler umfasst, ist seit Mai 2018 verpflichtet, ein sogenanntes Verarbeitungsverzeichnis zu führen. Dieses muss zwar in der Regel nicht veröffentlich werden, aber im Falle eine Anfrage einer Datenschutzbehörde unverzüglich vorgewiesen werden. Mit der Erstellung eines solchen Verarbeitungsverzeichnisses geht es einher, die Datenverarbeitungsvorgänge zu dokumentieren und gegebenenfalls zu überprüfen und anzupassen.
Unterstützung von Datenschutzbeauftragten
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK) kann Rechtsanwalt Schem Sie auch in allen weiteren Pflichten unterstützen, die Sie als Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter haben. Eine Überprüfung der Datenverarbeitungs-Vorgänge in Ihrem Unternehmen und eine Beratung zu Verbesserungsmöglichkeiten zählt zu seinen Leistungen.
Abmahnung im Bereich Datenschutz
Vermehrt wird im Bereich Datenschutz abgemahnt. Waren viele beim In-Kraft-Treten der DSGVO im Jahre 2018 noch davon ausgegangen, dass man wegen Datenschutz-Verstößen nicht abgemahnt werden kann, sondern dies lediglich ein Thema für Aufsichtsbehörden ist, sieht dies nun meist anders aus. Abmahner wie der „IGD Interessensgemeinschaft Datenschutz e.V.“ oder zahlreiche Kanzleien, die Unternehmer vertreten, haben das Feld der Abmahnung wegen Datenschutzverstoß für sich gewonnen und versuchen, die rechtlichen Möglichkeiten auszureizen. Da in diesem Bereich die Rechtsprechung noch sehr dünn ist, ist eine gute Beratung nötig, ob eine Verteidigung gegen eine Datenschutz-Abmahnung auch sinnvoll ist.
Negativ Eintrag in Auskunfteien
Sogenanntes Scoring, also die wirtschaftliche Bewertung einer Person oder eines Unternehmens, ist für Banken, Handyvertragsanbieter, Vermieter und viele weitere von besonderer Bedeutung. Vielfach hängt von einer solchen Bewertung der Abschluss eines ganzen Vertrages ab. Die Auskunfteien, insbesondere Schufa und Creditreform, haben zahlreiche Daten zu verarbeiten. Es kommt vor, dass diese Daten nicht mehr aktuell sind und bei negativen Einträgen Erledigungsvermerke fehlen oder sogar Löschungen möglich sind. Auch im Schuldnerverzeichnis finden sich negative Einträge insbesondere aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Auch hier können die Einträge durch einen begründeten Antrag beim Schuldnerverzeichnis wieder gelöscht werden und verschwinden so auch automatisch wieder aus der Schufa-Auskunft oder bei anderen Auskunfteien. Beachten Sie hierzu auch unseren Artikel zum Thema Negativ-Eintrag in Auskunfteien wie z.B. der Schufa.
Sonstige Themen im Bereich Datenschutz
Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden berät und vertritt ihre außergerichtlichen und gerichtlichen Thematiken im Datenschutzrecht und ist auch in der Gestaltung von Rechtstexten und Verträgen tätig – bundesweit. Rechtsanwalt und Fachanwalt Thomas G. Schem, der gleichzeitig zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK) ist, steht Ihnen als Fachmann im Bereich Datenschutzrecht zur Verfügung. Rufen Sie gleich an für ein unverbindliches Erstgespräch! Tel. 0611 15 75 35 40 oder siehe Kontaktdaten