Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab 25.05.2018 umzusetzen

In wenigen Stunden ist es soweit. Die Datenschutzgrundverordnung muss zum 25.05.2018 umgesetzt sein. Diese gilt für alle nicht-privaten Verarbeiter von Daten. Welche Pflichten genau für welches Unternehmen oder auch z.B. Kleingewerbetreibende, Blogbetreiber oder Vereine gelten, kommt auf den Einzelfall an. Einige Beispiele, die je nach Unternehmen umgesetzt oder angepasst werden müssen oder sollen, sind: Datenschutzerklärung auf Homepage Verarbeitungsverzeichnis zu den verarbeiteten persönlichen Daten im Unternehmen inklusive „Technischer und Organisatorischer Maßnahmen“ (kurz TOM) und gegebenenfalls Erstellung eines Sicherheitskonzeptes Abschluss von Auftragsverarbeitungs-Verträgen (früher Auftragsdatenverarbeitungs-Verträgen, kurz ADV-Verträge) Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung Meldung von Verstößen an die Aufsichtsbehörde Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Unternehmer, der eine Webseite betreibt … weiter lesen …