Abmahnung im Datenschutzrecht: Die IGD Interessensgemeinschaft Datenschutz e.V., die erst am 06. März 2019 ins Vereinsregister Potsdam eingetragen wurde und in Ludwigsfelde Ihren Sitz hat, mahnt bereits nach wenigen Tagen Ihrer Existenz wegen Datenschutzverstößen ab. Abgemahnt werden Websitenbetreiber, die ein Kontaktformular bereitstellen und dies nicht per SSL-Verschlüsselung gesichert ist. Der Vorwurf ist: Die fehlende Verschlüsselung entspräche nicht dem nach Stand der Technik erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen an ein Kontaktformular. Gefordert werden Ersatz der Kosten sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Fraglich ist hier jedoch schon die Berechtigung des Vereins, überhaupt rechtsgültig Abmahnungen verschicken zu dürfen. Der Verein könnte als Verband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 … weiter lesen …