Vorsicht bei My Simply Business und „Google Partners“

Bei der Firma My Simply Business handelt es sich um ein Unternehmen, welches Gewerbetreibende, Freiberufler und andere Dienstleister unangekündigt telefonisch kontaktierte. Das Unternehmen trat zunächst zumeist als „Google Partner“ oder „Google Partners“ auf und bietet die Schaltung von Google Adwords an. Das Geschäftsgebahren ist jedoch undurchsichtig, der Kontakt zum Unternehmen schwierig und die Werbeanrufe stellen Verstöße gegen Wettbewerbsrecht dar. My Simply Business – und weitere „Google Partners“ Als Unternehmensinhaberin von „My Simply Business“ wird eine Frau Ute Schröder genannt. Im Zusammenhang mit „My Simply Business“ tritt ebenfalls die „My new media“ auf, die als Unternehmensinhaberin eine Frau Monika Schröder vorweist. Laut Recherche handelt es sich um eine Monika Ute Schröder. Auch … weiter lesen …

Filesharing Abmahnung Waldorf Frommer – 915,00 € zahlen oder nicht?

Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnung wegen Filmen und Serien Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer aus München sind auf die Filesharing-Abmahnung von Anschlussinhabern spezialisiert. Dabei handeln sie namens und in Vollmacht der Urheberrechtsinhaber von Filmen und Serien. Den Anschlussinhabern, die Post von der Kanzlei erhalten haben, wird von den Anwälten vorgeworfen, in Tauschbörsen sogenanntes Filesharing betrieben zu haben. Bei Filesharing handelt es sich um die oftmals illegale Verbreitung von Filmen, Serien, Musik oder Software über das Internet. Nicht der Download an sich wird abgemahnt, sondern das gleichzeitig mit dem Download erfolgte Verbreiten (Upload) über die Tauschbörse, z.B. Bittorent. Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft den Adressaten ihrer Abmahnschreiben vor, dass sie die … weiter lesen …

Keine Haftung bei offenem WLAN

Wer geschäftlich ein offenes WLAN betreibt, haftet zunächst nicht für die über sein Netz vorgenommenen illegalen Downloads durch Dritte. Zu entscheiden hatte dies der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum Aktenzeichen C-484/14 über eine Vorlage des Landgerichts München I, wo es um eine Schadenersatzklage eines Urheberrechtinhabers ging. Im Fall betrieb ein Geschäftsinhaber ein kostenloses und öffentlich zugängliches WLAN (Funknetz). Über dieses wurde ein illegaler Download eines Musikstückes vorgenommen. Im vom Rechteinhaber eingeleitetem Verfahren wurde festgestellt, dass der Betreiber des Funknetzes den Download nicht selbst vorgenommen hatte. Fraglich war also, ob er dennoch gegenüber dem Urheberrechtinhaber für den Download haftet, da er das WLAN nicht abgesichert hatte. Dies, so urteilte der EuGH, ist … weiter lesen …

Verschäfte Pflichten von Bewertungsportalen für schlechte Bewertung

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15, legt dieser verschärfte Pflichten für den Betreiber eines Bewertungsportals für eine schlechte Bewertung bzw. einen Negativ-Eintrag fest. Eine schlechte Bewertung muss von einem Bewertungsportal – wie bisher auch – nicht grundsätzlich auf dessen eventuelle Rechtsverletzungen hin überprüft werden. Um eine anlasslose Überprüfungspflicht drehte sich das Urteil aber auch gar nicht. Vielmehr ging es um eine schlechte Bewertung eines auf dem Bewertungsportal „jameda.de“ registrierten, aber anonymen Nutzers für einen Arzt. Die mit einer schlechten Note versehen Bewertung wurde vom Arzt entdeckt und dem Bewertungsportal mit einer Aufforderung zur Entfernung der Bewertung angezeigt. Der BGH beschreibt in seinen Leitsätzen die nun … weiter lesen …